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Sie können wählen zwischen einem fixen Verwaltungshonorar
oder einer Gewinnbeteiligung:

Dem Kunden wird quartalsweise eine prozentuale Gebühr
vom Vermögen berechnet, keine Gewinnbeteiligung.
Der Kunde schuldet dem Vermögensverwalter einen prozentualen
Anteil des Nettokapitalzuwachses (Gewinnes) pro Jahr,
kein fixes Verwaltungshonorar. Ein allfälliger Verlust
vom Vorjahr muss aufgeholt werden. Unsere Einkünfte
hängen so unter anderem von der positiven Entwicklung
der Vermögenswerte ab.
Eine Kombination der obigen Varianten: Beispielsweise
ein Verwaltungshonorar von 0.125 % pro Quartal (0.5
% p.a.) und eine Erfolgsbeteiligung am Wertzuwachs des
verwalteten Vermögens von 5 % pro Jahr. Im Falle von
Verlusten entfällt die Erfolgsbeteiligung auf Wertzuwächse
solange, bis der Verlustvortrag wieder ausgeglichen
ist.

Die Ansätze sind vom erwarteten Aufwand abhängig und
werden nach dem ersten Gespräch definiert.
Die Kommissionsbelastung erfolgt quartalsweise
oder jährlich. Gleichzeitig mit der Abrechnung erhalten
Sie eine detaillierte Vermögenszusammenstellung, die
es Ihnen erlaubt, den Anlageerfolg mitzuverfolgen.
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