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Sie können wählen zwischen einem fixen Verwaltungshonorar oder einer Gewinnbeteiligung:


Dem Kunden wird quartalsweise eine prozentuale Gebühr vom Vermögen berechnet, keine Gewinnbeteiligung.


Der Kunde schuldet dem Vermögensverwalter einen prozentualen Anteil des Nettokapitalzuwachses (Gewinnes) pro Jahr, kein fixes Verwaltungshonorar. Ein allfälliger Verlust vom Vorjahr muss aufgeholt werden. Unsere Einkünfte hängen so unter anderem von der positiven Entwicklung der Vermögenswerte ab.


Eine Kombination der obigen Varianten: Beispielsweise ein Verwaltungshonorar von 0.125 % pro Quartal (0.5 % p.a.) und eine Erfolgsbeteiligung am Wertzuwachs des verwalteten Vermögens von 5 % pro Jahr. Im Falle von Verlusten entfällt die Erfolgsbeteiligung auf Wertzuwächse solange, bis der Verlustvortrag wieder ausgeglichen ist.


Die Ansätze sind vom erwarteten Aufwand abhängig und werden nach dem ersten Gespräch definiert.

Die Kommissionsbelastung erfolgt quartalsweise oder jährlich. Gleichzeitig mit der Abrechnung erhalten Sie eine detaillierte Vermögenszusammenstellung, die es Ihnen erlaubt, den Anlageerfolg mitzuverfolgen.