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Mit der Erteilung eines Verwaltungsauftrages entlasten
Sie sich von der täglichen, oft zeitraubenden Marktbeobachtung
und überlassen uns die notwendigen Entscheidungen. Sie
haben die Gewähr, dass Ihr Vermögen nach bestem Wissen
und Gewissen in Ihrem Interesse bewirtschaftet wird.
Hierbei richten wir uns nach den mit Ihnen vereinbarten
Richtlinien und Vorgaben. Ein Vermögensverwaltungs-
mandat ermöglicht Flexibilität und erlaubt uns, rasch
auf veränderte Marktbedingungen zu reagieren. Mindestens
einmal im Jahr besprechen wir mit Ihnen die Entwicklung
des Vermögens und passen unter Umständen die Anlagestrategie
an neue Verhältnisse und Wünsche an.
Mit einem Beratungsvertrag möchten Sie Ihr Vermögen
besser anlegen, jedoch die Entscheide selber treffen.
Wir beraten Sie, geben Ihnen Empfehlungen und sorgen
für eine einwandfreie Ausführung. Die Anlageentscheide
treffen Sie jedoch selber.
Bei beiden Mandaten erhalten Sie von jeder Transaktion
Originalabrechnungen von der Bank. Auf Ihren Wunsch
können Ihre Bankbelege auch bei der Bank oder bei uns
in Ihrem Dossier aufbewahrt werden.
Der Vertrag kann jederzeit mit sofortiger Wirkung aufgelöst
werden.
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