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Die Zusammenarbeit mit unseren Kunden erfolgt auf der Basis eines Verwaltungsauftrages oder eines Beratungsauftrages.



Mit der Erteilung eines Verwaltungsauftrages entlasten Sie sich von der täglichen, oft zeitraubenden Marktbeobachtung und überlassen uns die notwendigen Entscheidungen. Sie haben die Gewähr, dass Ihr Vermögen nach bestem Wissen und Gewissen in Ihrem Interesse bewirtschaftet wird. Hierbei richten wir uns nach den mit Ihnen vereinbarten Richtlinien und Vorgaben. Ein Vermögensverwaltungs- mandat ermöglicht Flexibilität und erlaubt uns, rasch auf veränderte Marktbedingungen zu reagieren. Mindestens einmal im Jahr besprechen wir mit Ihnen die Entwicklung des Vermögens und passen unter Umständen die Anlagestrategie an neue Verhältnisse und Wünsche an.


Mit einem Beratungsvertrag möchten Sie Ihr Vermögen besser anlegen, jedoch die Entscheide selber treffen. Wir beraten Sie, geben Ihnen Empfehlungen und sorgen für eine einwandfreie Ausführung. Die Anlageentscheide treffen Sie jedoch selber.


Bei beiden Mandaten erhalten Sie von jeder Transaktion Originalabrechnungen von der Bank. Auf Ihren Wunsch können Ihre Bankbelege auch bei der Bank oder bei uns in Ihrem Dossier aufbewahrt werden.

Der Vertrag kann jederzeit mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden.